1. +++ (SEM)

Die Zusatzbezeichnung ist in der Hauptsatzung der Kommunen (Regelungen über die Verfassung und die Organisation der Verwaltung auf lokaler Ebene) zu vermerken und kann von der Gemeinde im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden.
Die Gemeinden, die die Genehmigung des Ministeriums für die beschlossene Bestimmung oder Änderung der Bezeichnung beantragen, reichen den Antrag auf dem Dienstweg nach Düsseldorf ein.
Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die genehmigte Zusatzbezeichnung auch in das gemeindliche Siegel zu übernehmen.
Erläuterung: Zusatzbezeichnungen sind möglich, wenn sie
* die Übersetzung des Gemeindenamens in eine andere Sprache oder lokale oder regionale Sprachvariation (Mundart) darstellen, sprachhistorisch in der Gemeinde verwurzelt und bekannt sind,

Datum: 2018-04-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/raenghiusen-ist-erster-zusatz-auf-ortsschild;
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