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Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht vor, dass sich die Ausbildungszeit von 18 auf 24 Monate um sechs Monate verlängert.
Im Gegenzug verringert sich die Arbeitszeit auf 75 Prozent.
Diese Regelung ermöglicht auch weiterhin eine gemeinsame Seminarausbildung aller Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, in Voll- und Teilzeit.
In beiden Modellen ist wie bisher in der Regel ein Tag pro Woche im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung vorgesehen, während sich die wöchentliche Verpflichtung des Ausbildungsunterrichts verringert.
In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem 1. November und dem 1. Mai jedes Jahr zwei Starttermine für den Vorbereitungsdienst.

Datum: 2018-06-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-gehen-neue-wege-bei-der-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf;
Themen: Teilzeit # ?, Attraktivitätspaket # ?, Vorbereitungsdienst für Lehrämter # ?, Vorbereitungsdienst von Nordrhein-Westfalen # ?, angehende Lehrerinnen # ?, Schulleitungen # ?, Bewerberinnen # ?, Topsharing # ?, Verpflichtung des Ausbildungsunterrichts # ?, gemeinsame Seminarausbildung # ?