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Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.
Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung.
Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden.
Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind.
Datum: 2021-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/groesste-und-schnellste-hilfsaktion-fuer-die-wirtschaft-der-landesgeschichte;
Themen: Überbrückungshilfe
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