1. +++ (SEM)

Es soll ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen Behörden erprobt werden, in dessen Mittelpunkt der zugewanderte Mensch mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht.
"Durch die sogenannte rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit wollen wir neue Formen des Einwanderungsmanagements erproben", sagte Schmeltzer.
"Das bedeutet, dass wir die unterschiedlichen Zuständigkeiten, organisatorische Anbindungen und Rechtsanwendungen wie beispielsweise aus dem Arbeitsförderungsrecht, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Kinder- und Jugendhilfe, dem Aufenthaltsrecht und weiteren Rechtskreisen in einem gemeinsamen Einwanderungsmanagement zusammenführen."
Über die Zusammenarbeit der kommunalen Behörden hinaus sollen auch andere am Integrationsprozess beteiligte Akteure einbezogen werden: beispielsweise die Freie Wohlfahrtspflege, Kammern und Verbände, die Agentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Minister Schmeltzer sagte: "Mit diesem ambitionierten Programm wollen wir die Bedingungen für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung nachhaltig verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Datum: 2016-11-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-einwanderungsmanagement-wird-vor-ort-den-kommunen-erprobt;
Themen: Modellkommunen # ?, Ämter # ?, Arbeitsförderungsrecht # ?, Erarbeitung einer Bestandsaufnahme # ?, Rechtsanwendungen # ?, ambitioniertes Programm # ?, gemeinsames Einwanderungsmanagement # ?, kommunale Modellprojekte # ?, modernes Einwanderungsmanagement # ?, organisatorische Anbindungen # ?