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Ziel der Landesregierung ist es, diesen positiven Trend in Zusammenarbeit mit den Hochschulen weiter voranzutreiben, damit Studieninteressierte auf noch weniger Zulassungsbeschränkungen treffen und ihr Wunschstudium ohne lange Wartezeiten aufnehmen können", sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Die Entscheidung über die Beantragung einer Zulassungsbeschränkung für einen Studiengang obliegt den Hochschulen.
Dabei müssen sie angesichts der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit stets die vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Lehrkapazitäten und die Sicherstellung eines geordneten Studienbetriebes gegeneinander abwägen.
Die NC-Quote ist im Vergleich zur sogenannten "Betreuungsrelation" - einem Indikator, der lediglich die Anzahl von Studierenden pro Lehrkraft misst und fachliche Aspekte nicht angemessen berücksichtigt - ein belastbarerer Anhaltspunkt zur Bewertung der Betreuungssituation an den Hochschulen.
Ab 2021 stellt die Landesregierung den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen neben der Grundfinanzierung dauerhaft mehr als 900 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Datum: 2020-08-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ausbau-der-studienkapazitaeten-immer-weniger-zulassungsbeschraenkte-studiengaenge;
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