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Kommt es zu einem Austritt mit Abkommen, schafft das Brexitübergangsgesetz der Landesregierung Rechtsklarheit.
Es befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren und regelt nach Inkrafttreten, dass das Vereinigte Königreich in der geplanten Übergangsphase im Landesrecht bis auf wenige Bereiche grundsätzlich weiterhin als EU-Mitgliedstaat behandelt wird.
Bei einem Brexit ohne Abkommen würde das Vereinigte Königreich wie ein Drittstaat behandelt, der Handel unterliegt dann beispielsweise den Regeln der Welthandelsorganisation WTO und geht mit der Erhebung von Zöllen einher.
Gesetzgeberische Maßnahmen zu sozialer Absicherung, Ausbildungsförderung, Staatsangehörigkeit, Gesellschaftsrecht, Finanzmarktregulierung, Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang werden vom Bund geregelt.

Datum: 2019-01-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-ist-auf-alle-brexit-szenarien-vorbereitet;
Themen: Brexitszenarien # ?, britisches Unterhaus # ?, deutliche Ablehnung # ?, offenes Verhältnis # ?, Finanzmarktregulierung # ?, Sondersitzung des Europaausschusses # ?, alltäglicher grenzüberschreitende Austausch # ?, britische Standorte # ?, britische Vertreterinnen # ?, geplante Übergangsphase # ?