Die Landesregierung hatte daher Mitte September einen ersten Referentenentwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt.
Der Entwurf des neuen Ökologischen Jagdgesetzes war das Resultat eines mehrjährigen Dialog-Prozesses mit Umwelt-, Tierschutz- und Jagdverbänden sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
Bis zum 14. Oktober konnten Verbände und Organisationen zur geplantenJagdrechtsnovelle Stellung beziehen.
Insgesamt 24 Stellungnahmen gingen von den angehörten Stellen im Umweltministerium ein.
Gegenüber dem Referentenentwurf wurden nach der Auswertung der Verbändeanhörung die nachfolgenden inhaltlich Änderungen im Landesjagdgesetz (LJG-NRW) und der Durchführungsverordnung (DVO) vorgenommen: 1. § 1 (4) LJG-NRW: