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Die Kreise sowie die Städteregion Aachen erhalten 20 Prozent der nach der Einwohnerrelation auf ihre kreisangehörigen Gemeinden bzw. auf die Mitglieder der Städteregion Aachen entfallenden Mittel.
Dementsprechend werden bei den kreisangehörigen Gemeinden sowie den Mitgliedern der Städteregion Aachen rund 21,72 Euro je Einwohner berücksichtigt und bei den Kreisen sowie der Städteregion Aachen rund 5,43 Euro je Einwohner", so die Ministerin weiter.
Bei Kommunen mit geringer Einwohnerzahl kann die Effektivität einer ausschließlich auf Grundlage der Einwohnerrelation gewährten Zuweisung durch bestehender Fixkosten (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Einstellung neuen Personals) unzureichend sein.
Um dies zu vermeiden, erhalten alle Kommunen mindestens 300.000 Euro.
Im Anhang zu dieser Pressemitteilung finden Sie die Verteilung der Mittel für die einzelnen Kommunen.

Datum: 2022-12-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-finanzielle-folgen-von-corona-abfedern-zusaetzliche-500;
Themen: indirekte Folgen # ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen # ?, Grundlage von Einwohnerrelationen # ?, Gründe der Billigkeit # ?, Kompensationserlass # ?, bestehende Fixkosten # ?, erhöhter Personaleinsatz # ?, geringe Einwohnerzahl # ?, nichtrückzahlbarer Zuschuss # ?, Coronarettungsschirm von Nordrhein-Westfalen # ?