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20. Dezember 2019 PHB Wahlen (veraltet) Foto: panthermedia.net / M. Barbu
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalenzur Stichwahl bei der Kommunalwahl erklärt Innenminister Herbert Reul: "Selbstverständlich respektiere ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
Ich hätte zwar einen anderen Ausgang lieber gesehen, weil mir die geringe Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen Sorgen bereitet.
" Inneres
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019 zur Stichwahl bei der Kommunalwahl erklärt Innenminister Herbert Reul:
Datum: 2019-12-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-reul-entscheidung-bedeutet-rechtssicherheit-fuer-parteien-kandidaten-und;
Themen: Verfassungsgerichtshof
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