1. +++ (SEM)
12. April 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem jüngsten Urteil die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.
NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßt das gestrige Urteil, nach dem Behörden auch dann die Öffentlichkeit über verdorbene Lebensmittel informieren, wenn diese nicht gesundheitsschädlich sind, sondern lediglich für den Verzehr ungeeignet.
Nach dem Spruch der Luxemburger Richter erfüllt auch ein "ungeeignetes" Lebensmittel nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Datum: 2013-04-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-begruesst-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-zu-mehr-transparenz;
Themen: verdorbene Lebensmittel
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# ?
2. ++ (IR)
Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz.
Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne freitesten lassen.
Datum: 2021-09-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-gmk-beschluesse-zum-quarantaenemanagement-schulen-und;
Themen: Quarantänemanagement
# ?, Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz
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