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4. November 2016
Für die Landesregierung hat der Schutz der menschlichen Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert.
Sie setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die gesundheitsbezogenen Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden.
In Nordrhein-Westfalen sind Luftreinhaltepläne mit Minderungsmaßahmen in 25 Städten sowie im gesamten Ruhrgebiet in Kraft.
Die in den Luftreinhalteplänen festgelegten Maßnahmen reichen jedoch noch nicht in allen Fällen aus, um den Stickstoffdioxidgrenzwert einhalten zu können.

Datum: 2016-11-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schadstoffe-der-luft-land-raeumt-gesundheitsschutz-hoechste-prioritaet-ein;
Themen: Luftreinhalteplan # ?, Sprungrevision # ?, Urteil # ?, Verwaltungsgericht Düsseldorf # ?, Stickstoffdioxidgrenzwert # ?, Vorbedingung # ?, funktionsfähige Städte # ?, gesundheitsbezogene Luftqualitätsgrenzwerte # ?, Klage # ?, Einlegung # ?