1. +++ (SEM)

Über die Grenze des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt.
Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu "exportieren".
Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche "Hotspots" von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht mit den betroffenen Kommunen im direkten Austausch und klärt im Vorfeld, ob es sich um ein flächendeckendes oder ein klar eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt.
Die Regelungen gelten nur für die Kommunen, die nach der Prüfung des Infektionsgeschehens ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind.

Datum: 2021-01-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-erlaesst-coronaregionalverordnung-zur-umsetzung-der-15-kilometer-regelung;
Themen: Coronaregionalverordnung # ?, 15-Kilometer-Regelung # ?, rechtssicherer Rahmen # ?, Besuch # ?, 15-Kilometer-Radius # ?, Ausnahmetatbestand # ?, Gesundheitsreinrichtungen # ?, Lebensgefährten # ?, Notbetreuung der Kindertagesbetreuung # ?, Pflegereinrichtungen # ?

2. +++ (SEM)

26. Februar 2021 phb Impfen, Corona, ältere Frau (2) (2021) Foto: Shutterstock.com / Yuganov Konstantin
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt.
Der Antrag ist bei dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt.

Datum: 2021-02-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-regelt-einzelfallentscheidungen-bei-coronaschutzimpfungen;
Themen: Einzelfallentscheidungen # ?, Erstwohnsitz # ?, gewöhnlicher Aufenthaltsort # ?, zuständige Behörde # ?, Rahmen der Coronaschutzimpfung # ?, ärztliches Zeugnis # ?, gesondertes Impfangebot # ?, Antrag # ?, Coronaschutzimpfungen # ?, Vorerkrankungen # ?