1. +++ (SEM)

Minister Remmel fordert Rücknahmepflicht für Quecksilberlampen - Ausnahme vom Quecksilberverbot muss schnell beendet werden
19. Oktober 2012 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Quecksilber ist ein toxisches Metall, das bei Freisetzung giftige Dämpfe abgibt, die gesundheitliche Schäden hervorrufen können.
In Energiesparlampen darf durch eine unbefristete Ausnahmeregelung der EU Quecksilber noch verwendet werden.
Durch den Gehalt an Quecksilber dürfen Energiesparlampen aber nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sie gelten als Sonderabfall.

Datum: 2012-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-fordert-ruecknahmepflicht-fuer-quecksilberlampen-ausnahme-vom;
Themen: gebrauchte Energiesparlampen # ?, kommunale Sammelstellen # ?, Quecksilberlampen # ?, Quecksilberverbot # ?, Rücknahmepflicht # ?, Sonderabfall # ?, giftige Dämpfe # ?, normaler Hausmüll # ?, quecksilberhaltige Energiesparlampen # ?, toxisches Metall # ?