1. +++ (SEM)
Die kommunalen Spitzenverbände haben nun die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
"Besonders giftige Tiere gehören grundsätzlich nicht in private Hände.
Deshalb wollen wir die Haltung von giftigen Tierarten in Wohnungen oder Häusern verbieten", erklärte Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser. "
Immer wieder entwischen Tiere und werden damit zu einer Gefahr für Menschen.
In der Folge müssen die zuständigen Behörden aufwändige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführen, die Tiere finden und oftmals auf Kosten der Allgemeinheit bergen.
Datum: 2019-11-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-verabschiedet-entwurf-fuer-ein-gifttiergesetz;
Themen: Gifttiergesetz
# ?, private Hände
# ?, Schlange
# ?, Entwurf
# ?, Ausnahmen
# ?, aufwendige Maßnahmen
# ?, giftige Tierart
# ?, Webspinnen
# ?, Zuständigkeit für Vollzug
# ?, behördliche Erlaubnis
# ?
2. ++ (IR)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Minister Remmel: Hochgiftige Tiere gehören nicht in die Wohnzimmer
Minister Remmel: Hochgiftige Tiere gehören nicht in die Wohnzimmer
Die nordrhein-westfälische Landesregierung zieht Konsequenzen aus der steigenden Zahl von Vorfällen mit giftigen und gefährlichen Tieren.
"Mit dem neuen Gefahrtiergesetz wollen wir den Schutz von unbeteiligten Menschen stärken und das Verursacherprinzip konsequenter anwenden, wenn Schäden durch entflohene oder nicht sachkundig gehaltene giftige und gefährliche Exoten entstehen", sagte Umweltminister Johannes Remmel nach der Kabinettsitzung.
Mit einem Landesgesetz soll die private Haltung von besonders gefährlichen, vor allem giftigen Tieren, zukünftig grundsätzlich untersagt werden.
Für die Haltung weiterer gefährlicher Tierarten will die Landesregierung eine Anzeigepflicht einführen.
Datum: 2014-10-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-hochgiftige-tiere-gehoeren-nicht-die-wohnzimmer;
Themen: Arten der Gattung
# ?, gefährliche Tiere
# ?, Anzeigepflicht
# ?, Skorpione
# ?, Puffotter
# ?, Sachkundenachweis
# ?, Unterfamilien
# ?, Zahl von Vorfällen
# ?, gefährliche Tierart
# ?, gefährliches Tier
# ?
3. ++ (IR)
Wer ein Tier hält oder betreut, muss es artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und unterbringen.
In Nordrhein-Westfalen werden im Regelfall tierfreundlich und verantwortungsbewusst viele Hunde, Katzen, Pferde und kleine Heimtiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und Hamster gehalten, um nur die beliebtesten Hobby-Tierarten aufzuzählen.
Wer ein Tier hält oder betreut, muss es artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und unterbringen.
In Nordrhein-Westfalen werden im Regelfall tierfreundlich und verantwortungsbewusst viele Hunde, Katzen, Pferde und kleine Heimtiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und Hamster gehalten, um nur die beliebtesten Hobby-Tierarten aufzuzählen.
Allerdings gibt es auch Halterinnen und Halter von besonders giftigen Tieren, darunter bestimmte gefährliche Schlangen, Skorpione und Spinnen.
Zum Schutz der Bevölkerung ist in Nordrhein-Westfalen die Haltung von besonders giftigen Tieren in Privathand schon seit 2021 über das bislang zeitlich befristete Gifttiergesetz verboten und nur Personen erlaubt, welche diese Tiere bereits vor Inkrafttreten des Gifttiergesetzes gehalten haben.
Weil sich dieses Gesetz aus Sicht der Landesregierung bewährt hat und sich seitdem auch Privathaltungen von giftigen Tieren in Nordrhein-Westfalen verringern, soll das Gesetz entfristet werden und in einer leicht überarbeiteten Form dauerhaft gelten.
Datum: 2025-10-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schutz-vor-besonders-giftigen-tieren-bleibt-bestehen-landesregierung-entfristet;
Themen: private Haltung
# ?, Gifttiere
# ?, bestehende Privathaltungen
# ?, kleine Heimtiere
# ?, Hamster
# ?, Meerschweinchen
# ?, Skorpione
# ?, Kaninchen
# ?, Spinnen
# ?, Katzen
# ?