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Filter-Erlass für große Tiermastanlagen veröffentlicht / Remmel: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Gerüchen, Stäuben und Bakterien wird damit sichergestellt
20. Februar 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Mit Erlass vom 20. Februar 2013 werden in Nordrhein-Westfalen ab sofort Abluftreinigungsanlagen bei großen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2000 Plätzen gefordert.
Von diesen Ställen gehen Schadstoffe wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche aus, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten können.
Auch können von Tierhaltungsbetrieben Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner beeinträchtigen;
Datum: 2013-02-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/filter-erlass-fuer-grosse-tiermastanlagen-veroeffentlicht-remmel-schutz-der;
Themen: Abluftreinigungsanlagen
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