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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster fordert Nachbesserungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen.
Das Gericht hat Bescheide des Landes aus dem Jahr 2016 aufgehoben, mit denen anerkannte Schutzberechtigte verpflichtet worden waren, ihren bisherigen Wohnsitz beizubehalten.
Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des §12a Aufenthaltsgesetz hat das OVG Münster indes bestätigt.
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster fordert Nachbesserungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen.

Datum: 2018-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-prueft-anpassungsbedarf-bei-wohnsitzzuweisung-fuer-anerkannte;
Themen: Wohnsitzzuweisung # ?, Teilaspekt # ?, bisheriger Wohnsitz # ?, grundsätzliche Rechtmäßigkeit # ?, anerkannte Schutzberechtigte # ?, anerkannte Flüchtlinge # ?, Anpassungsbedarf # ?, Nachbesserungen # ?, Aufenthaltsgesetz # ?, Gericht # ?