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Das Angebot richtet sich an gebundene Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.
Sie können mehrtägige Ferienprogramme als Gruppenangebote durchführen und diese pädagogisch begleiten lassen.
Grundsätzlich muss eine Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule gegeben sein.
Der Schulträger entscheidet über die Teilnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang.
Grundlage ist die Förderrichtlinie "Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung", die am 12. Juni 2023 in Kraft getreten ist und zunächst bis zum 31. Juli 2025 läuft.

Datum: 2023-06-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-mit-ferienangeboten-unterstuetzen-wir-kinder-mit-komplexen;
Themen: körperliche Entwicklung # ?, gebundene Ganztagsförderschulen # ?, Ferienangebote # ?, geistige Entwicklung # ?, Förderschwerpunkte # ?, Durchführung # ?, Eltern # ?, Menge von Angeboten # ?, grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit # ?, Gelder # ?