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"Wir tragen damit dem Wunsch der Jugendlichen wie auch deren Eltern Rechnung und weiten das Angebot zum Boostern für 12- bis 17-Jährige aus."
Bisher konnte diese Gruppe nur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geboostert werden.
Möglich macht die Freigabe der Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen auf Basis der Corona-Impfverordnung.
In dem Schreiben vom 27. Dezember 2021 hebt das BMG hervor, dass "ein Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens besteht unabhängig von den Empfehlungen der STIKO für (...) alle Personen ab 12 Jahren soweit mit für diese Personen grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft wird".
Das MAGS weist in seinem Impferlass ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Booster-Impfung von 12- bis 17-Jährigen ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist.

Datum: 2021-12-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-laesst-booster-impfungen-fuer-12-bis-17-jaehrige-den;
Themen: Impfstellen # ?, Freigabe der Boosterimpfung # ?, Klarstellung von Fragen # ?, Sorgeberechtigte einer Boosterimpfung # ?, haftungsrechtliche Fragen # ?, ärztliches Aufklärungsgespräch # ?, aktueller Impferlass # ?, Boosterimpfungen # ?, Coronaimpfverordnung # ?, Ernst der Lage # ?