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Zum Hintergrund:
Aktuell empfiehlt die STIKO regelhaft sechs Monate nach erfolgter SARS-CoV-2-Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 18 Jahren.
Verkürzungen dieses Impfabstands sind nach ärztlichem Ermessen möglich und können insbesondere bei immuninsuffizienten Personen angezeigt sein.
Seitens zahlreicher Experten wird zurzeit jedoch darauf hingewiesen, dass eine Auffrischungsimpfung aufgrund der damit einhergehenden Steigerung der Zahl der Antikörper eine geeignete Maßnahme sein könnte, um eine schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante zu vermeiden.
Zu diesen Experten zählen insbesondere die Europäische Arzneimittelagentur, Impfstoffhersteller, Mediziner sowie Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

Datum: 2021-12-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-praezisiert-vorgaben-zu-auffrischungsimpfungen;
Themen: Auffrischungsimpfungen # ?, Omikronvariante # ?, Mindestabstand # ?, Covid-19impfungen # ?, Impfabstand # ?, Impfantwort # ?, Impfstoffhersteller # ?, Untergrenze für Einzelfallentscheidungen # ?, immuninsuffiziente Personen # ?, mögliche Verkürzungen # ?