1. +++ (SEM)

Berechtigt sind nordrhein-westfälische Krankenhäuser im Sinne des § 18 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW).
Diese sind nun seitens des Ministeriums aufgefordert worden, die erforderlichen Aufträge bis zum 30. September 2023 einzureichen.
Nach einer inhaltlich-formellen Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Mittel.
Vorgesehen ist, dass die Notstromversorgung für mindestens 72 Stunden ausreichen und alle für einen Notbetrieb erforderlichen Leistungsbereiche abdecken muss, sodass bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs eine Sicherstellung der stationären Versorgung erfolgen kann.
Im Falle eines längerfristigen "blackout" werden die 72 Stunden benötigt, um zusätzlichen Kraftstoff heranzuführen, mit denen der Notbetrieb verlängert werden kann.

Datum: 2023-03-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-foerdert-verbesserung-der-notstromversorgung-nordrhein;
Themen: nordrhein-westfälische Krankenhäuser # ?, Notstromversorgung # ?, aktuelle Krisensituation # ?, kurzfristige Maßnahmen # ?, Ukrainekrieg # ?, finanzielle Mittel # ?, Plenarwoche # ?, Vorsorge für Krisenfall # ?, alte Gewissheiten # ?, inhaltlichformelle Prüfung # ?