1. +++ (SEM)
Dies geschieht auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion.
Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere Leistung eine Inklusionspauschale, die aktuell um 10 Millionen Euro auf dann 50 Millionen Euro angehoben wird.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Für die Schuljahre 2014/2015 bis 2022/2023 stellt das Land für den Belastungsausgleich insgesamt 170 Millionen Euro bereit, als Inklusionspauschale 300 Millionen Euro.
Datum: 2022-02-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-land-unterstuetzt-die-kommunen-verlaesslich-bei-der-inklusion;
Themen: Belastungsausgleich
# ?, Inklusionspauschale
# ?, Kommunen
# ?, bestmögliche Förderung
# ?, eingeführte Kriterien
# ?, gelebter Prozess
# ?, Schuljahr
# ?, jährlicher finanzielle Ausgleich
# ?, inklusionsbedingte Mehraufwendungen
# ?, wesentliche Belastungen
# ?
2. +++ (SEM)
Dies geschieht auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion.
Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere, freiwillige Leistung eine Inklusionspauschale.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Datum: 2023-12-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/77-millionen-euro-fuer-die-schulische-inklusion;
Themen: schulische Inklusion
# ?, Belastungsausgleich
# ?, erfolgreiches gemeinsame Lernen
# ?, erhöhte Inklusionspauschale
# ?, gute inklusive Schulbildung
# ?, Evaluationsergebnisse
# ?, jährlicher finanzielle Ausgleich
# ?, inklusionsbedingte Mehraufwendungen
# ?, wesentliche Belastungen
# ?, freiwillige Leistung
# ?
3. +++ (SEM)
Damit können sie das Gemeinsame Lernen an den Schulen durch zusätzliches nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Außerdem erhalten die Kommunen wie schon in 2024 einen Belastungsausgleich in Höhe von zehn Millionen Euro.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Das Inklusionsfördergesetz sieht vor, dass die Höhe von Inklusionspauschale und Belastungsausgleich in regelmäßigen Abständen vom Schulministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden überprüft wird.
Belastungsausgleichsgesetz G9
Datum: 2024-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-das-land-ist-ein-verlaesslicher-partner-der-kommunen;
Themen: Inklusionspauschale
# ?, Rückkehr von G9
# ?, Inklusionsfördergesetz
# ?, Gymnasien
# ?, Belastungsausgleichsgesetz
# ?, Partner von Kommunen
# ?, Ausgleichszahlungen
# ?, Grundlage des Inklusionsfördergesetzes
# ?, Inklusionsmittel
# ?, Schülerfahrtkosten
# ?