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Nordrhein-Westfalen greift konsequent gegen Gefährder durch
12. April 2019
Am 11. April 2019 ist vom Flughafen Düsseldorf die Abschiebung von drei polizeilich eingestuften Gefährdern aus dem islamistischen Personenspektrum nach Bosnien und Herzegowina erfolgt.
Die Rückführung erfolgte auf Grundlage der Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Datum: 2019-04-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschiebung-von-drei-islamistischen-gefaehrdern-nach-ss-58a-aufenthaltsgesetz;
Themen: islamistisches Personenspektrum
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# ?, Abschiebungsanordnung
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# ?