1. +++ (SEM)

Anträge zur Kostenerstattung können bei der NRW Landestierschutzbeauftragten eingereicht werden.
Kostenerstattungen erfolgen dann unter folgenden Rahmenbedingungen:
* Einreichung eines Antrages des jeweiligen Tierheims auf Kostenerstattung (siehe Antragsformular)
* Antragstellende Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen müssen über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes verfügen und diese mit dem Antrag vorlegen.
* Mit der Antragstellung muss das jeweilige Tierheim nachweisen, dass das von einer geflüchteten Person mitgebrachte Heimtier dem vor Ort zuständigen Veterinäramt gemeldet wurde, um ggf. erforderliche tiergesundheitliche Maßnahmen wie Impfung, Mikrochipkennzeichnung etc. veranlassen zu können.

Datum: 2022-03-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tierschutz-tierheime-erhalten-finanzielle-unterstuetzung-fuer-die-versorgung-von;
Themen: Tierheime # ?, jeweiliges Tierheim # ?, tiergesundheitliche Maßnahmen # ?, Mikrochipkennzeichnung # ?, Unterbringung # ?, nordrhein-westfälisches Umweltministerium # ?, Soforthilfe # ?, Einrichtungen # ?, Engagement von Tierheimen # ?, Gemeinschaftsunterkunft # ?