1. +++ (SEM)

Einnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr werden hierdurch ebenfalls begünstigt.
Der steuerfreie Anteil (Übungsleiterpauschale) soll von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden.
* Kinderbetreuungskosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) berücksichtigt werden.
Dadurch wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt.
* Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten.

Datum: 2018-06-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erleichterungen-fuer-ehrenamtliche-taetige-familien-und-pflegende-angehoerige;
Themen: Mitte der Gesellschaft # ?, Kernpunkte eines Reformplans # ?, Reformplan # ?, ehrenamtliche Tätige # ?, steuerliche Vereinfachungen # ?, Landeskabinett # ?, künftige Kinderbetreuungskosten # ?, maßvolle Entlastungsschritte # ?, steuerfreier Anteil # ?, tagtägliche Leistung # ?