1. +++ (SEM)

Auch die vorgezogene Zuweisung zum Pensionsfonds wird aus absehbaren Haushaltsverbesserungen und ohne neue Kreditaufnahme finanziert: 550 Millionen Euro fließen aus Steuermehreinnahmen, 50 Millionen Euro werden durch sinkende Zinsausgaben und 35 Millionen Euro durch Minderausgaben bei dem Puffer für Personalausgaben finanziert.
Hintergrundinformation:
Die Landesregierung bildet für ihre Beamtinnen und Beamten zwei verschiedene Rücklagen, um für künftige Pensionsansprüche vorzusorgen: den Versorgungsfonds und die Versorgungsrücklage.
Ab 2017 werden beide im Pensionsfonds des Landes zusammengeführt.
Der fällige Beitrag zum Versorgungsfonds für 2016 von 635 Millionen Euro wird zunächst dort eingezahlt und dann ebenfalls in den Pensionsfonds überführt.

Datum: 2015-10-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gute-entwicklung-der-diesjaehrigen-steuereinnahmen-wird-wie-im-bund-fuer;
Themen: werdender Betrag # ?, Teil von Mehrkosten # ?, gute Entwicklung # ?, Asylbewerber # ?, Flüchtlinge # ?, diesjährige Steuereinnahmen # ?, günstige Entwicklung # ?, künftige Pensionsansprüche # ?, steigende Flüchtlingskosten # ?, Unterbringung # ?

2. ++ (IR)

Damit wird der Puffer für unsere Beamtinnen und Beamten auch künftig wachsen und die Vorsorge deutlich transparenter als nach bisheriger Regelung.
Die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten sind gesetzlich abgesichert und nicht von der Höhe der jeweiligen Vorsorge eines Landes abhängig.

Datum: 2015-08-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pensionsfonds-fasst-zehn-milliarden-euro-fuer-beamtenversorgung-zusammen;
Themen: Altersvorsorge # ?, Sondervermögen # ?, 2 Vorsorgetöpfe # ?, Beamtenpensionen # ?, Finanzpolster # ?, Pensionsansprüche # ?, Pensionsausgaben # ?, Zuführung der Versorgungsrücklage # ?, Zuweisungen der Versorgungsrücklage # ?, deutliche Vorsorge # ?