1. +++ (SEM)
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Für den neuen Service wurde das seit 2016 bestehende Onlinesystem "Frühe Hilfen" in Zusammenarbeit mit Familienverbänden, Elternvertretungen und kommunalen Vertretern weiterentwickelt und ausgebaut.
Neu ist - neben der erweiterten Altersgruppe von 0 bis 3 Jahre auf 0 Jahre bis zum Schuleintritt - ein internes Planungstool für die kommunale Jugendhilfeplanung.
Über eine Bestandsaufnahme können Lücken in den lokalen Unterstützungsangeboten für Familien besser identifiziert werden.
Die Kommunen stellen die Inhalte selbstständig ein.
Datum: 2019-08-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/online-service-guter-start-nrw-unterstuetzung-fuer-vorschulkinder-schneller-finden;
Themen: Schuleintritt
# ?, Vorschulkinder
# ?, Familienportale
# ?, Onlineservice
# ?, Kontaktadressen
# ?, Kommunen
# ?, Internetseiten
# ?, Familienministerium
# ?, internes Planungstool
# ?, kommunale Jugendhilfeplanung
# ?
2. ++ (IR)
Die Förderung der beschriebenen Handlungsfelder ist entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vorrangig eine Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Hierzu bedarf es auch auf kommunaler Ebene einer Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Träger (vgl. § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz).
Soweit die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen für Maßnahmen erhalten, haben sie sicherzustellen, dass die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind und ihr Finanzanteil in einem angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht.
Datum: 2013-07-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsatze-der-forderung;
Themen: Jugendförderplan
# ?, Kinderförderplan
# ?, Wirksamkeitsdialog
# ?, oberste Landesjugendbehörde
# ?, örtliche Träger
# ?, Grundsätze der Förderung
# ?, Förderbereiche
# ?, Bewilligungsbehörden
# ?, Landesjugendämter
# ?, Finanzanteil
# ?
3. ++ (IR)
Außerdem müsste aus Sicht der Kommunen der höhere Belastungsausgleich deutlich früher rückwirkend gelten, als es die Landesregierung plant.
Diese Fragen, für die in den gemeinsamen Gesprächen keine Lösung gefunden werden konnte, müssen nun voraussichtlich auf dem Rechtsweg geklärt werden, so der Standpunkt der kommunalen Spitzenverbände.
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände bleiben jedoch in einem konstruktiven Dialog und arbeiten weiterhin eng zusammen.
Für den nächsten Anpassungszeitraum 2026 bis 2031 wird sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden besprechen, um die Überprüfung so rechtzeitig abzuschließen, dass diese vor dem Start der nächsten Auszahlungsperiode ab dem 1. August 2026 berücksichtigt werden kann.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010 verpflichtet den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die notwendigen Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung zu erstatten.
Hierzu hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Landesjugendbehörde alle fünf Jahre den sog. Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) zu überprüfen und anzupassen.
Datum: 2024-10-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zeitnahe-rechtsverordnung-zum-belastungsausgleich-jugendhilfe-bag-jh;
Themen: Belastungsausgleich
# ?, örtliche Träger
# ?, Rechtsverordnung
# ?, Spitzenverbände des Lands
# ?, langwieriger anspruchsvolle Prozess
# ?, Rechtsweg
# ?, öffentliche Jugendhilfe
# ?, kommunale Spitzenverbände
# ?, Details des Überprüfungsverfahrens
# ?, abschließende Einigung
# ?
4. ++ (IR)
Mögliche Maßnahmen sind in einem Impulspapier vorgestellt worden, das nach Gesprächen mit Expertinnen und Experten aus dem Kinderschutz, mit Betroffenenverbänden, mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, von Jugendämtern, der Kommunalen Familie, aus der Kinder- und Jugendhilfe und ressort- sowie fraktionsübergreifend entstanden ist.
Auch wenn die Landesregierung in der Ausgestaltung der örtlichen Hilfe- und Präventionsstrukturen nicht über Steuerungsmöglichkeiten gegenüber den kommunalen Trägern der Jugendhilfe verfügt, sehen wir es als unsere Pflicht an, Vorschläge für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen zu machen.
Datum: 2019-08-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/staatssekretaer-bothe-kinder-und-jugendliche-besser-vor-sexueller-gewalt-schuetzen;
Themen: sexuelle Gewalt
# ?, Intervention
# ?, Jugendliche
# ?, Hilfestrukturen
# ?, ärztliche Beratungsstelle
# ?, Misshandlung
# ?, Landesfachstelle
# ?, Vernachlässigung
# ?, Eltern
# ?, zentrale Rolle
# ?
5. ++ (IR)
Der Aufruf richtet sich an alle Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehorigen Stadte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen, Kirchen, Gewerkschaften sowie lokale Netzwerke und Initiativen.
Neben der Förderung von Beteiligungsformaten unterstützt das Land in diesem Jahr als zweiten wichtigen Schwerpunkt auch wissenschaftliche Projekte zu Armutsthemen und Projekte zur kommunalen Sozialplanung.
Mit dem Aufruf bündelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Förderung zweckgerichteter Vorhaben zur Armutsbekämpfung und Sozialplanung vorrangig in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens für den Durchführungszeitraum bis zum 31. Dezember 2025.
Datum: 2025-04-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-foerdert-projekte-die-armutsbetroffenen-menschen-eine-stimme-geben;
Themen: Armutsthemen
# ?, kommunale Sozialplanung
# ?, wissenschaftliche Projekte
# ?, wichtiger Schwerpunkt
# ?, neuer Förderaufruf
# ?, Beteiligungsformate
# ?, politische Entscheidungen
# ?, Stimmen
# ?, Armutserfahrungen
# ?, Element der Demokratie
# ?
6. ++ (IR)
An dem 2012 gestarteten Projekt beteiligen sich 18 Kommunen, die vorhandene Angebote in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales miteinander verknüpfen, um Kinder und ihre Familien zu unterstützen.
Die Thematik "Gesundheit" sollte darüber hinaus auch früh in kommunale Planungsverfahren einbezogen werden.
Datum: 2015-02-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-kinder-brauchen-gesunde-lebenswelten-und-keine-vollen-0;
Themen: gesunde Lebenswelten
# ?, Heranwachsende
# ?, Kindsein
# ?, sicheres bewegungsaktivierende Umfeld
# ?, körperliche Bewegung
# ?, passgenaue Unterstützungsangebote
# ?, Übergewicht
# ?, Jugendliche
# ?, Bildschirmmedia
# ?, Einfluss der Familie
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7. ++ (IR)
Vor Ort hilft das "kinderstark"-Programm dabei, die verschiedenen Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Integration, Stadtplanung und Soziales miteinander zu verknüpfen, um Kinder und ihre Familien bedarfsgerecht zu unterstützen.
Mit sogenannten Kommunalen Präventionsketten entstehen lokale Netzwerke und Angebote, die Unterstützungsbedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien feststellen.
Datum: 2025-08-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesprogramm-kinderstark-nrw-schafft-chancen-wird-5-jahre-alt;
Themen: Jugendliche
# ?, Kommunen
# ?, Programm
# ?, Chancen
# ?, gesellschaftliche Teilhabe
# ?, Kern von Kinderstark
# ?, Kinderarmutsprävention
# ?, beispielgebendes Landesprogramm
# ?, interkommunaler Fachaustausch
# ?, kommunale Handlungsstrategien
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