1. +++ (SEM)

Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden.
In Ausnahmefällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde auch kleinere Teilstandorte zulassen.
Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können.
Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der Schulträger.
Außerdem eröffnet der Gesetzentwurf den Gesamtschulen die Möglichkeit, die Leistungsdifferenzierung auch in Form der Binnendifferenzierung vorzunehmen.

Datum: 2012-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-prinzip-kurze-beine-kurze-wege-gilt-auch-zukunft;
Themen: kurze Beine # ?, Gesetzentwurf # ?, kurze Wege # ?, Prinzip # ?, Teilstandorte # ?, Gesamtschulen # ?, hohes Niveau # ?, Grundschule einer Gemeinde # ?, Grundschulverbund # ?, Herausforderungen einer Legislaturperiode # ?

2. +++ (SEM)

Das ist gut investiertes Geld, denn in der Grundschule wird das Fundament der Schullaufbahn unserer Kinder gelegt.
"
Durch die Einführung des neuen Steuerungsinstruments einer kommunalen Klassenrichtzahl wird landesweit eine gerechtere Klassenbildung erreicht.
Künftig bestimmt allein die Schülerzahl in den Eingangsklassen die maximale Zahl der Eingangsklassen, die in einer Kommune gebildet werden können.
Dazu wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen des kommenden Schuljahres durch 23 geteilt.

Datum: 2012-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-wir-machen-unsere-grundschullandschaft-nachhaltig-zukunftsfest;
Themen: Grundschulen # ?, Eingangsklassen # ?, kommunale Klassenrichtzahl # ?, obere Schulaufsicht # ?, Bündnis # ?, Grüne # ?, Ausnahmen einer Regelung # ?, Fundament der Schullaufbahn # ?, einheitliche Organisation # ?, maximale Zahl # ?