1. +++ (SEM)

In Energiesparlampen darf durch eine unbefristete Ausnahmeregelung der EU Quecksilber noch verwendet werden.
Durch den Gehalt an Quecksilber dürfen Energiesparlampen aber nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sie gelten als Sonderabfall.
Bürgerinnen und Bürger können gebrauchte Energiesparlampen an den kommunalen Sammelstellen und teilweise auch beim Handel abgeben.
Die Rücklaufmengen sind allerdings viel zu niedrig, schätzungsweise rund zwei Drittel der quecksilberhaltigen Energiesparlampen landen fälschlicherweise im Hausmüll.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2012-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-fordert-ruecknahmepflicht-fuer-quecksilberlampen-ausnahme-vom;
Themen: gebrauchte Energiesparlampen # ?, kommunale Sammelstellen # ?, Quecksilberlampen # ?, Quecksilberverbot # ?, Rücknahmepflicht # ?, Sonderabfall # ?, giftige Dämpfe # ?, normaler Hausmüll # ?, quecksilberhaltige Energiesparlampen # ?, toxisches Metall # ?