Zunächst wird mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Anspruch ermittelt.
Daran schließt sich die Antragstellung an.
Der Antrag wird fristgerecht an die kommunaleWohngeldbehörde übersandt.
Dort kann der Antrag ohne die bisherige manuelle Erfassung der Daten bearbeitet werden.
Derzeit beziehen rund 130.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen Wohngeld.