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Betroffene Einrichtungen können die Förderung schnell und unkompliziert nach Vorlage einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis sowie des Nachweises über die Gemeinnützigkeit der Einrichtung und der Futterkosten beantragen.
Das Verfahren wird bewusst sehr einfach gehalten.
Das Umweltministerium wird rechtzeitig nach Ostern über die konkretenModalitäten informieren.