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Zuständig für Zulassung und Überwachung der Deponie ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Aktuelle Streitpunkte zwischen Betreiber und Bezirksregierung sind unterschiedliche Auffassungen zur Oberflächenabdichtung und damit verbundene Fristen für vorgezogene Rekultivierungsmaßnahmen.
Im Januar 2021 hat die Bezirksregierung eine konventionelle Oberflächenabdichtung in Form einer Abdichtung mit mineralischer Komponente genehmigt.
Mit dieser Entscheidung laufen nach Auffassung des Umweltministeriums und der Bezirksregierung die im Vergleich festgelegten Fristen für die vorgezogene Rekultivierung.
Ebenfalls strittig ist die vollständige Einrichtung des sogenannten Canyon-Bereiches, der bereits Ende 2020 hätte eingerichtet werden müssen sowie der zugesagte Verzicht auf eine chemisch-physikalische Behandlungsanlage am Standort Eyller Berg.

Datum: 2021-02-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abfalldeponie-eyller-berg-umweltministerium-und-bezirksregierung-richten;
Themen: Bezirksregierung # ?, Betreibergesellschaft # ?, Koordinierungsstab # ?, konventionelle Oberflächenabdichtung # ?, zuständige Abteilungsleitungen # ?, engmaschige Überwachung # ?, Umweltministerium # ?, Stand der Technik # ?, Vollzug # ?, Klasse # ?