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Nicht betroffen von der Allgemeinverfügung sind außerdem die Schulen mit Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen), sodass insgesamt der bis zum 12. März 2021 praktizierte Schulbetrieb wiederhergestellt wird.
Die Geltung dieser Regelung erstreckt sich auf das gesamte Kreisgebiet.
Hintergrund dieser kreisweiten Regelung ist das zunehmende Infektionsgeschehen im gesamten Kreis Der Kreis Düren hatte in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemeine Maßnahmen außerhalb des Bildungsbereiches abgestimmt, um das erhebliche Infektionsgeschehen einzudämmen.
Trotz dieser weitreichenden Beschränkungen hat sich das Infektionsgeschehen jedoch weiter dynamisch entwickelt beziehungsweise konnte zuletzt nicht reduziert werden.
Seit der vergangenen Woche hat der Kreis Düren seine ersten Überlegungen für Maßnahmen im Schulbereich ausdifferenziert und nun eine umfassend begründete Gesamtkonzeption vorgelegt.

Datum: 2021-03-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stimmt-aussetzung-des-wechselunterrichts-fuer-die-nicht-abschlussklassen-im;
Themen: Wechselunterricht # ?, Ausnahme von Abschlussklassen # ?, weiterführende Schulen # ?, Aussetzung # ?, Nichtabschlussklassen # ?, Betreuungserfordernisse # ?, begründete Gesamtkonzeption # ?, erhebliche Infektionsgeschehen # ?, kreisweite Regelung # ?, umfangreiche Infektionsschutzmaßnahmen # ?