1. +++ (SEM)

Neben dieser Maßnahme zur Entlastung des Streifendienstes werden 640 Planstellen zur Übernahme von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern eingerichtet.
Allein im Jahr 2020 werden zudem über 1.200 Stellen im Schulbereich geschaffen.
Im Kulturbereich werden die Haushaltsmittel um 128 Millionen Euro erhöht, insbesondere für Kofinanzierungen für das OWL-Forum als kulturelles Veranstaltungszentrum in Herford, das Deutsche Fotoinstitut zur Bewahrung des nationalen fotografischen Kulturerbes in Düsseldorf sowie das Haus der Einwanderungsgesellschaft in Köln.
Für die Digitalisierung der Verwaltung sind im Haushalt 2020 insgesamt 182 Millionen Euro vorgesehen.
Zusätzliche 20 Millionen Euro fließen in den Ausbau und die Modernisierung des Straßenverkehrsnetzes von Land und Kommunen.

Datum: 2019-12-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aufsteigerland-ohne-neue-schulden;
Themen: Haushaltsplan # ?, konsequente Fortführung # ?, richtige Impulse # ?, neue Schulden # ?, Landtag # ?, Effizienz # ?, konjunkturelle Aussichten # ?, kulturelles Veranstaltungszentrum # ?, laufender Etat # ?, Landesverwaltung # ?

2. ++ (IR)

Es bestehe kein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des 1974 bis 1982 errichteten Kultur- und Verwaltungszentrums der Stadt Ahlen.
Zum Ablauf des Verfahrens, der zum so genannten Ministerentscheid führte: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als Oberste Denkmalbehörde des Landes mit Schreiben vom 29. Oktober 2018 gemäß § 21 Absatz 4 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) um Entscheidung gebeten, ob das Kultur- und Verwaltungszentrum Ahlen in die durch die Stadt Ahlen geführte Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 3 DSchG NRW einzutragen ist.
Auf Grund rechtlicher und fachlicher Abwägung und Gewichtung der insgesamt vorgebrachten Argumente sowie der Inaugenscheinnahme des Objektes durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Ministerin nun entschieden, dass das Kultur- und Veranstaltungszentrum Ahlen in die durch die Stadt Ahlen geführte Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen nicht einzutragen ist.

Datum: 2019-03-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-ahlener-rathaus-wird-nicht-unter-denkmalschutz-gestellt;
Themen: oberste Denkmalbehörde # ?, Landschaftsverband # ?, Denkmalschutz # ?, Objekt # ?, 2 Fassaden # ?, Denkmalliste # ?, Äußerung # ?, Benehmen # ?, Rekonstruktion # ?, Eintragung # ?