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Landesregierung gibt grünes Licht für Fortführung des Zielabweichungsverfahrens am Kraftwerkstandort Datteln
6. Dezember 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Die Anträge des Regionalverbands Ruhr und der Stadt Datteln für landesplanerische Zielabweichungsverfahren am Kraftwerksstandort Datteln sind von der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde geprüft worden.
Danach liegen die inhaltlichen Voraussetzungen vor, die beantragten Zielabweichungen positiv zu entscheiden.
Das Kabinett hat dies in einem einvernehmlichen Beschluss festgestellt.

Datum: 2013-12-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-gibt-gruenes-licht-fuer-fortfuehrung-des-zielabweichungsverfahrens;
Themen: Ziele der Raumordnung # ?, berührte Grundzüge # ?, einvernehmlicher Beschluss # ?, landesplanerische Zielabweichungsverfahren # ?, raumordnerische Gesichtspunkte # ?, vertretbare Abweichung # ?, inhaltliche Voraussetzungen # ?, Landesplanungsbehörde # ?, Landesplanungsgesetz # ?, Abweichungen # ?