1. +++ (SEM)
Die Landesregierung hat heute mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.
Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden.
Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.
Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein.
Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.
Datum: 2021-03-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-formale-vorgaben-und-inhaltliche-voraussetzungen-fuer-schulschliessungen-als;
Themen: zusätzliche Schutzmaßnahmen
# ?, zusätzliche Maßnahmen
# ?, schulbezogene Maßnahmen
# ?, Infektionsschutz
# ?, Schulschließungen
# ?, Kreis
# ?, einzelne Schulen
# ?, Gesamtkonzept
# ?, kreisfreie Stadt
# ?, Präsenzunterricht
# ?
2. +++ (SEM)
Auf Basis des jetzt vorgelegten Gesamtpaketes ist zwischen Land und Stadt die Übereinkunft erzielt worden, den Wechselunterricht an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bis zum Beginn der Osterferien auszusetzen, um im Interesse aller das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Mit der aktuellen Inzidenz von 144,2 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner liegt das Infektionsgeschehen in Wuppertal oberhalb des Landesdurchschnitts.
Das rechtfertigt eine stadtbezogene Ausnahme von den landesweiten Grundsatzentscheidungen zum Wechselunterricht in Schulen.
Datum: 2021-03-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stimmt-aussetzung-des-wechselunterrichts-weiterfuehrenden-schulen-wuppertal-zu;
Themen: Wechselunterricht
# ?, weiterführende Schulen
# ?, Ausnahme von Abschlussklassen
# ?, eingehende Beratungen
# ?, Aussetzung
# ?, Infektionsgeschehen
# ?, bisheriges Wechselmodell
# ?, landesweite Grundsatzentscheidungen
# ?, aktuelle Inzidenz
# ?, betroffene Schulen
# ?
3. +++ (SEM)
Zudem liegen die in der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung festgeschriebenen Voraussetzungen für Schließungen von Schulen in Dortmund nicht vor.
Mit der aktuellen Inzidenz von 92,8 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner liegt das Infektionsgeschehen in Dortmund unterhalb des Landesdurchschnitts.
Das rechtfertigt keine stadtbezogene Ausnahme von den landesweiten Grundsatzentscheidungen zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen und zum Wechselunterricht in Schulen.
Datum: 2021-03-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/regelungen-zum-wechselunterricht-und-zur-kitabetreuung-bleiben-bestehen-land-stimmt;
Themen: Wechselunterricht
# ?, Notbetreuung
# ?, Infektionsschutzgründe
# ?, Kitabetreuung
# ?, Antrag
# ?, Kitas
# ?, Gesamtkonzept
# ?, Jugendliche
# ?, Grundsatzentscheidungen der Öffnung
# ?, Konzeption einer Allgemeinverfügung
# ?
4. ++ (IR)
In Stufe 1 findet landesweit so wie zu Beginn des aktuellen Schuljahres für alle Schulformen und Schulstufen Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz statt.
Stufe 2 macht eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung erforderlich.
Sie kann landesweit einen eingeschränkten Schulbetrieb beispielsweise mit einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) vorsehen.
Datum: 2020-12-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-nordrhein-westfalen-ist-vorbereitet-auf-den-schulstart-im-neuen;
Themen: neues Jahr
# ?, Ffp-2-Masken
# ?, Schulbetrieb
# ?, Szenarien
# ?, Schulstart
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Infektionsgeschehen
# ?, Schülerströme
# ?, Unterstützungsmaterial
# ?, derzeitiges Stufenmodell
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