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Nachdem sich aber die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag, 10. August 2021, im Grundsatz darauf verständigt hat, dass geimpften und genesenen Personen alle Angebote, Einrichtungen und Tätigkeiten wieder offenstehen sollen und dies grundsätzlich auch für getestete Personen (sog. "3G") gelten soll, erscheint ein Festhalten an der bisherigen Regelung für das kommende Wochenende nicht mehr angemessen.
Daher wird die Coronaschutzverordnung im Moment entsprechend überarbeitet.
Dabei ist gerade auch die besondere Bedeutung der Veranstaltung für die betroffenen Personen und der lange Planungsvorlauf zu berücksichtigen.
Dem kann durch die in § 21 Absatz 3 ausdrücklich vorgesehene Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden.
Die nun geltende Ausnahme erfordert aus infektiologischen Gründen gerade in Kommunen mit höheren Inzidenzen ein angemessenes Schutzkonzept.
Datum: 2021-08-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-hochzeiten-auch-bei-inzidenzstufe-2-am-kommenden-wochenende;
Themen: angemessenes Schutzkonzept
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