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Perspektivisch gilt die neue Regelung zudem vom ersten Tage an für neu errichtete Haupt- und Realschulen.
Besoldet werden die neuen Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mit A 13 mit Amtszulage ("A 13z").
Im beispielhaften Falle einer ledigen Konrektorin oder eines Konrektors mit einer Berufserfahrung als Lehrkraft von rund 15 Jahren entspricht das einer monatlichen Besoldung in Höhe von rund 5.300 Euro.

Datum: 2022-02-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-staerken-haupt-und-realschulen-und-sichern-unser;
Themen: Realschulen # ?, Hauptschulen # ?, Schulleiterin # ?, vielfältiges Schulsystem # ?, Konrektorinnen # ?, Landeskabinett # ?, Schulleitungen einer Schule # ?, ledige Konrektorin # ?, organisatorische inhaltliche Weiterentwicklung # ?, Amtszulage # ?