1. +++ (SEM)

Die Haushalte, die derzeit schon Wohngeld beziehen, profitieren von der Neuregelung bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund einer automatischen Neuberechnung des Wohngeldes.
Es muss daher für den laufenden Bewilligungszeitraum kein neuer Wohngeldantrag gestellt werden.
Die letzte Wohngelderhöhung gab es zum 1. Januar 2016.
"Seit 1965 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Wohngeld.
Es ist damit eine der wichtigsten sozialen Leistungen.

Datum: 2019-12-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-ab-1-januar-2020-mehr-geld-fuer-wohngeld-empfaengerinnen;
Themen: Wohngeldreform # ?, automatische Neuberechnung # ?, Wohngeldempfängerinnen # ?, Empfängerinnen # ?, Inkrafttreten # ?, Neuregelung # ?, erwerbstätige Haushalte # ?, letzte Wohngelderhöhung # ?, neuer Wohngeldantrag # ?, Familienhaushalte # ?

2. ++ (IR)

Durch politische Entscheidungen auf Bundesebene wie den Abbau der Kalten Progression, Wohngelderhöhungen oder das Deutschlandticket wird der Landeshaushalt seit 2023 zusätzlich dauerhaft mit vier Milliarden Euro pro Jahr belastet.
Gleichzeitig wirken auch die hohen Preissteigerungen der letzten Jahre etwa in Form von deutlich höheren Tarifabschlüssen oder gestiegenen Beschaffungskosten nach.

Datum: 2024-07-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/handlungsfaehigkeit-und-planungssicherheit-fuer-nordrhein-westfalen-durch-klare;
Themen: klare Prioritäten # ?, Handlungsfähigkeit # ?, Planungssicherheit # ?, Haushaltsplanentwurf # ?, Nachtragshaushalt # ?, Konjunkturkomponente # ?, Kabinett # ?, Kreditermächtigung # ?, finanzpolitische Weichen # ?, Zukunftsinvestitionen # ?