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Mit dieser Initiative strebt die Landesregierung die Änderung eines Rechtsgrundsatzes an, der in § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt ist: "Die Gerichtssprache ist Deutsch."
Hintergrund dieser Initiative ist, dass gerade in Anbetracht des Brexit Rechtsexperten davon ausgehen, dass der Gerichtsstandort London deutlich an Attraktivität einbüßen wird.
Um diese lukrativen Rechtsstreitigkeiten bemühen sich bereits jetzt andere Staaten, wie zum Beispiel die Niederlande, Belgien oder Frankreich.
Minister der Justiz Peter Biesenbach: "Die nordrhein-westfälische Justiz braucht diesen Wettbewerb nicht zu scheuen!
Denn die Qualität und Geschwindigkeit unserer Gerichte ist gerade im europäischen Vergleich richtig gut.

Datum: 2018-03-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-will-wirtschaftsprozesse-demnaechst-auch-auf-englisch;
Themen: Englisch # ?, Urteilsabfassung # ?, Wirtschaftsprozesse # ?, Gerichtssprache # ?, einziges Hindernis # ?, geregelter Rechtsgrundsatz # ?, internationale Wirtschaftskonzerne # ?, lukrative Rechtsstreitigkeiten # ?, Gerichte # ?, internationale Handelssachen # ?