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Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich
Landesregierung setzt Empfehlung der STIKO und Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz um
23. Dezember 2021 phb Impfen, Arm (2021) Foto: shutterstock.com / Parilov
Datum: 2021-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/auffrischungsimpfungen-nordrhein-westfalen-drei-monate-nach-abschluss-der;
Themen: Grundimmunisierung
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# ?, Empfehlung
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# ?, Arbeit
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2. ++ (IR)
Eine Empfehlung der STIKO für eine Auffrischungsimpfung für jene Personen zwischen 60 und 70 Jahren, die sich im Rahmen der sogenannten "Osteraktion" mit AstraZeneca haben impfen lassen, liegt derzeit ebenfalls noch nicht vor.
Über eine Auffrischungsimpfung muss hier deshalb im Einzelfall vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin entschieden werden.
Denn gemäß den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 2. und 9. August 2021 wird Personen, die sowohl die Erstimpfung als auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, unabhängig vom Alter eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.
Voraussetzung ist lediglich, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
Personen in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sollten die Möglichkeit zur Auffrischungsimpfung ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn seit ihrer Grundimmunisierung bereits sechs Monate vergangen sind.
Alternativ ist auch die Impfung in einer ambulanten Arztpraxis möglich.
Auch Personen, die in der Vergangenheit mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten einen Arzttermin für eine Auffrischungsimpfung vereinbaren.
Datum: 2021-10-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-denken-sie-ihre-auffrischungsimpfung-gegen-das-coronavirus;
Themen: mRNA-Impfstoff
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3. ++ (IR)
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Gesundheitsministerium präzisiert Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen
Mindestabstand zur Grundimmunisierung soll im Regelfall mindestens fünf Monate betragen / Vier Wochen Mindestabstand nur in Einzelfällen möglich
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem weiteren Erlass die am Montag (13. Dezember 2021) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert:
MAGS empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist.
Datum: 2021-12-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-praezisiert-vorgaben-zu-auffrischungsimpfungen;
Themen: Auffrischungsimpfungen
# ?, Omikronvariante
# ?, Mindestabstand
# ?, Covid-19impfungen
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# ?, Impfstoffhersteller
# ?, Untergrenze für Einzelfallentscheidungen
# ?, immuninsuffiziente Personen
# ?, mögliche Verkürzungen
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4. ++ (IR)
Die Kreise und kreisfreien Städte organisieren im Rahmen ihrer stationären sowie mobilen Impfangebote die zweite Auffrischungsimpfung gemäß der STIKO-Empfehlung für folgende Personengruppen: 1. Personen ab dem Alter von 70 Jahren, 2. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten 3. Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, 4. Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren 5. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise
Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.
Entsprechend der STIKO-Empfehlung soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die Personengruppen unter Nr. 1 bis 3 mindestens drei Monate betragen.
In Ausnahmefällen kann eine zweite Auffrischungsimpfung der Beschäftigten nach ärztlichem Ermessen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen.
Die Impfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen.
Wenn möglich, sollte der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.
Datum: 2022-02-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-ermoeglicht-zweite-auffrischungsimpfung-fuer-gesundheitlich;
Themen: Infektion
# ?, schwerer Krankheitsverlauf
# ?, erhöhtes Risiko
# ?, Empfehlung
# ?, Medizineinrichtungen
# ?, Nummern der Personengruppe
# ?, Bewohnerschaft
# ?, ärztliches Ermessen
# ?, Coronavirus
# ?, nordrhein-westfälische Landesregierung
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5. ++ (IR)
Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen.
Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierten Personen möglich, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen.
Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben.
Kleinere Veranstaltungen (d.h. solche bis 1.000 Zuschauer) sind unter 3G-Bedingungen künftig mit mehr Besuchern möglich.
Datum: 2022-03-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-grosser-schritt-richtung;
Themen: COVID-Patientinnen
# ?, Diskotheken
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# ?, Clubs
# ?, Krankenhäuser
# ?, Zugangsbeschränkungen
# ?, Auffrischungsimpfung
# ?, Großveranstaltungen
# ?, Zahl
# ?, Normalität
# ?
6. ++ (IR)
Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, darunter beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des Immunsystems, die zweite Auffrischungsimpfung in den kommunalen Impfstrukturen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, darunter beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des Immunsystems, die zweite Auffrischungsimpfung in den kommunalen Impfstrukturen.
Bedingung ist, dass die erste Booster-Impfung oder die letzte Coronainfektion mindestens sechs Monate zurückliegen.
Die zweite Auffrischungsimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Wenn möglich, sollte dabei der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Die zweite Auffrischungsimpfung für Menschen ab 60 Jahren und ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen ist ein wichtiger Schritt, um einen optimalen Immunschutz für den kommenden Herbst und Winter für diese Personengruppen zu erreichen.
Datum: 2022-08-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-auffrischungsimpfungen-landesregierung-setzt-juengste-empfehlung-der;
Themen: bestimmte Vorerkrankungen
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# ?, Immunschwäche
# ?, neue Impfstoffe
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7. ++ (IR)
Entsprechend der aktuellen Empfehlung der STIKO sollen unter anderem Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (etwa in Werkstätten oder Wohneinrichtungen für behinderte Menschen) eine zweite Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten.
Derzeit geht das MAGS davon aus, dass die STIKO diese Empfehlung auch in Bezug auf die angepassten Impfstoffe fortschreiben wird.
Soweit möglich organisieren die Einrichtungen die Impfungen eigenständig.
Bis zum 31. Oktober sollen die Auffrischungsimpfungen in den Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe abgeschlossen sein.
Die Kreise und kreisfreien Städte sollen zudem die von ihnen geschaffenen Vorhaltestrukturen zur Impfung aktivieren und auf ein Drittel der geplanten maximalen Impfkapazitäten hochfahren.
Auf diese Weise können in den kommunalen Impfangeboten wöchentlich rund 90.000 Impfungen durchgeführt werden - ergänzend zu den Impfangeboten in Arztpraxen, Apotheken und Betrieben.
Datum: 2022-09-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-legt-details-zum-umgang-mit-neuen-covid-19-impfstoffen-fest;
Themen: neue Impfstoffe
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8. ++ (IR)
Damit sind nun auch in den Impfangeboten der Kreise und kreisfreien Städte Impfungen mit den neuen Omikron-Impfstoffen möglich.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "BioNTech und Moderna haben ihre Impfstoffe auf die aktuell vorherrschende Omikron-Variante des Corona-Virus angepasst.
Damit sind die Impfungen passgenauer als mit dem bisherigen Impfstoff und wir können auch auf eine deutlich bessere Schutzwirkung der Impfstoffe hoffen.
Auch wenn wir bereits gute Impfquoten haben, hoffe ich, dass das Impfgeschehen jetzt nochmal deutlich anziehen wird.
Bei den Viertimpfungen der Menschen ab 60 Jahren ist noch Luft nach oben.
Gerade Menschen dieser Altersgruppe ohne bisherige Auffrischungsimpfung sollten sich - vielleicht im Zuge der Grippeschutzimpfung - erneut gegen COVID 19 impfen lassen.
Für die kommunalen Impfangebote gilt nun: Auffrischungsimpfungen ab 12 Jahren sind vorzugsweise mit einem der Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffe durchzuführen.
Datum: 2022-09-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfungen-mit-angepassten-omikron-impfstoffen-nun-auch-bei-impfangeboten-der;
Themen: Beschlussentwurf
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9. ++ (IR)
Darüber hinaus ist es nach wie vor möglich, dass das Land für eine warme Übernachtung zum Beispiel beheizte größere Zelte finanziert, in denen die entsprechenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln des Infektionsschutzes eingehalten werden können.
Minister Laumann appelliert in diesem Zusammenhang auch an alle wohnungs- und obdachlosen Menschen, sich impfen zu lassen: "Nehmen Sie die vorhandenen niedrigschwelligen Impfangebote in den Kreisen und Städten an.
Mit einem vollständigen Impfschutz kommen Sie sicherer durch den Winter.
Die Angebote stehen sowohl für die Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zur Verfügung.
Datum: 2021-11-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-erneut-schnelle-und-praktische-hilfen-fuer-menschen-die-im-winter;
Themen: kalte Jahreszeit
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# ?, finanzielle Mittel
# ?, Schutzmaßnahmen
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10. ++ (IR)
Nachdem die Lehrkräfte in der laufenden Impfkampagne von Beginn an geimpft wurden, sind nun auch die Booster-Impfungen für alle Lehrkräfte bereits möglich.
Eigene Abfragen des Ministeriums für Schule und Bildung haben ergeben, dass mit über 90 Prozent der geimpften Lehrkräfte eine sehr gute Impfquote erreicht wurde.
Damit die nun anstehenden Auffrischungs-Impfungen schnell und unkompliziert durchgeführt werden, können Lehrkräfte sich für die Zeit der Impfung vom Dienst befreien lassen, so dass es möglich ist, sehr flexibel Impftermine wahrzunehmen.
Kommunen können Impfungen auch an Schulen ermöglichen
Kreise und kreisfreie Städte können ergänzend zur Impfmöglichkeit bei Kinder- und Jugendärzten ein Impfangebot für die Altersgruppe der 5 bis 11-Jährigen in Abstimmung mit den Schulen unterbreiten.
Wie schon bei der Impfung der 12 bis 17-Jährigen nach den Sommerferien liegt die Verantwortung für die Durchführung der Impfaktion bei den Kreisen, kreisfreien Städten und ihren Impfpartnern.
Impfangebote an oder in einzelnen Schulen können eingerichtet werden.
Datum: 2021-12-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schulen-setzen-unterstuetzung-der-impfkampagne-fort;
Themen: Impfpartner
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11. ++ (IR)
Möglich macht die Freigabe der Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen auf Basis der Corona-Impfverordnung.
In dem Schreiben vom 27. Dezember 2021 hebt das BMG hervor, dass "ein Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens besteht unabhängig von den Empfehlungen der STIKO für (...) alle Personen ab 12 Jahren soweit mit für diese Personen grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft wird".
Das MAGS weist in seinem Impferlass ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Booster-Impfung von 12- bis 17-Jährigen ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist.
Minister Laumann: "Ich freue mich über das große Interesse der Jugendlichen und ihrer Eltern an einer Auffrischungsimpfung.
Ich hoffe, dass diese Vorbilder auch weitere, heute noch zögerliche Menschen erreichen und motivieren, sich impfen zu lassen.
Die aktuelle Entwicklung zeigt eindrücklich: Die Impfung ist der beste Schutz vor Corona.
Datum: 2021-12-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-laesst-booster-impfungen-fuer-12-bis-17-jaehrige-den;
Themen: Impfstellen
# ?, Freigabe der Boosterimpfung
# ?, Klarstellung von Fragen
# ?, Sorgeberechtigte einer Boosterimpfung
# ?, haftungsrechtliche Fragen
# ?, ärztliches Aufklärungsgespräch
# ?, aktueller Impferlass
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# ?, Coronaimpfverordnung
# ?, Ernst der Lage
# ?
12. ++ (IR)
* Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle).
Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen.
Datum: 2022-02-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung;
Themen: gesicherte Brauchtumszonen
# ?, zusätzliche Schutzmaßnahmen
# ?, Kontext der Bund-Länder-Abstimmung
# ?, Quarantäneausnahmen
# ?, Ziel der Reduzierung
# ?, anstehende Karnevalstage
# ?, Menschenmassen
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# ?, Ladengeschäfte
# ?, öffentlicher Raum
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