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Nur unter sehr eng definierten Voraussetzungen darf eine genetische Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib durchgeführt werden.
Über die Zulässigkeit im Einzelfall soll in Nordrhein-Westfalen eine Ethikkommission entscheiden", erklärte Ministerin Steffens nach dem Kabinettbeschluss. "
Die Anzahl der möglichen PID-Zentren in Nordrhein-Westfalen soll auf maximal zwei Einrichtungen beschränkt werden - eine in Nordrhein, eine in Westfalen.
Damit setzt die Landesregierung eine Anregung aus der Verbändeanhörung um", so Steffens weiter.
Mit dem Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen - kurz PIDG NRW - schafft Nordrhein-Westfalen die landesrechtlichen Regelungen, die durch das vom Bund verabschiedete Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PräimpG) erforderlich wurden.
Datum: 2014-04-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-gesetz-ueber-zulassung-von-pid-zentren-ministerin-steffens;
Themen: Präimplantationsdiagnostikgesetz
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