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Der aktualisierte Katastrophenerlass ist auf der Website des Ministeriums der Finanzen (www.finanzverwaltung.nrw.de) hinterlegt.
Hintergrund:
Am 16. Juli hatte die Finanzverwaltung bereits im Katastrophenerlass festgelegt, dass unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau möglich sind, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.

Datum: 2021-07-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene;
Themen: Katastrophenerlass # ?, mögliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten # ?, Finanzverwaltung # ?, unmittelbare Unterstützung # ?, Privatpersonen # ?, betroffene Bürgerinnen # ?, Bauunternehmer # ?, Berufskolleginnen # ?, Billigkeitsweg # ?, Entwässerungspumpen # ?