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Alle Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen.
Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet.
Das Spektrum der möglichen Verwendungszwecke ist breit gefächert: Es reicht von Maßnahmen der energetischen Sanierung über investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz bis hin zu Maßnahmen im Zusammenhang mit einer klimafreundlichen Mobilität.
Die Antragstellung erfolgt über ein schlankes und digitales Verfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Rund um das Antragsverfahren berät die PlattformKlima.

Datum: 2021-12-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stellt-40-millionen-euro-fuer-investitionen-kommunalen-klimaschutz-bereit;
Themen: kommunaler Klimaschutz # ?, Rahmenbedingungen des Coronakrises # ?, klimafreundliche Mobilität # ?, energetische Sanierung # ?, Klimaziele # ?, jeweilige Gemeindegebietsfläche # ?, kommunale Klimaschutzinvestitionen # ?, mögliche Verwendungszwecke # ?, sogenannte Billigkeitsleistung # ?, investitionsbegleitende Maßnahmen # ?