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Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen gesperrt werden und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren.
Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den sogenannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.
Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein.
Hierzu werden derzeit Gespräche geführt, über deren Ergebnis noch informiert wird.
Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen
Datum: 2023-10-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-nachweis-der-blauzungenkrankheit-im-kreis-kleve;
Themen: Virus der Blauzungenkrankheit
# ?, Fälle der Blauzungenkrankheit
# ?, einzelnes Schaf
# ?, zweijährige Phase
# ?, Infektion
# ?, Verdacht
# ?, Tiergesundheit
# ?, bestimmte Auflagen
# ?, empfängliche Tiere
# ?, möglicher Viehhandel
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