1. +++ (SEM)
Die Landesregierung zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über Aufhebung der Corona-Beschränkungen im Kreis Gütersloh
6. Juli 2020 Gütersloh
Die Landesregierung sieht sich durch die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in ihrer Forderung nach einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der zwischen Bund und Ländern verabredeten Mechanismen zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens bestätigt.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Landesregierung sieht sich durch die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in ihrer Forderung nach einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der zwischen Bund und Ländern verabredeten Mechanismen zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens bestätigt.
Datum: 2020-07-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-landesregierung-zur-entscheidung-des-oberverwaltungsgerichts-ueber-aufhebung;
Themen: Oberverwaltungsgericht
# ?, mögliches Infektionsgeschehen
# ?, Gesamtbevölkerung
# ?, Eindämmung
# ?, Länder
# ?, Akzeptanz von Vorsichtsmaßnahmen
# ?, Bevölkerung von Gütersloh
# ?, Urlaubsorten
# ?, Zeit der Stigmatisierung
# ?, beschränkte Maßnahmen
# ?
2. +++ (SEM)
Daher ist die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung weiter von besonderer Bedeutung.
Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen, gelten weiterhin und werden gesondert geregelt.
Das betrifft das Abstandsgebot zwischen den Erwachsenen, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Erwachsenen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und die Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit möglichen Infektionsgeschehens und besondere Hygienemaßnahmen.
Um den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten nachzukommen und für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen, hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen auftritt.
Zusätzlich können sich alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien freiwillig alle 14 Tage testen lassen.
Datum: 2020-07-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/regelbetrieb-der-kindertagesbetreuung-der-pandemie;
Themen: Pandemie
# ?, Coronaviruspandemie in Nordrhein-Westfalen
# ?, Rahmen der Coronaviruspandemie
# ?, Pressebriefing
# ?, Kindertagespflegepersonen
# ?, Rückkehr
# ?, Beschäftigte
# ?, Träger
# ?, pädagogisches Personal
# ?, Bedingungen
# ?
3. +++ (SEM)
Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um weitere vier Wochen.
Dabei verzichtet das Land aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehen auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen.
Die Regelungen gelten vorbehaltlich eines weiterhin beherrschbaren Infektionsgeschehen zunächst bis zum 30. November 2022.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Es gilt unverändert: Dass wir derzeit auf eine Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt.
Deshalb sind wir alle aufgerufen, unsere Erfahrungen aus zweieinhalb Jahren Pandemie durch einen verantwortlichen Selbstschutz umzusetzen.
Datum: 2022-10-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert;
Themen: medizinische Maske
# ?, Innenräume
# ?, weitergehende Schutzmaßnahmen
# ?, Coronaverordnungen
# ?, Freitestung
# ?, Anordnung
# ?, ausreichende Maske
# ?, beherrschbare Infektionsgeschehen
# ?, bundesweite Ffp-2-Maskenpflicht
# ?, verantwortlicher Selbstschutz
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