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Ebenfalls entfallen soll die verpflichtende Abweichungsprüfung, wenn die schriftliche Abiturprüfung von der Vornote um vier oder mehr Punkte nach unten abweicht.
Die Möglichkeit einer Notenverbesserung durch eine mündliche Prüfung auf Antrag der Schülerin oder des Schülers bleibt aber gewahrt.
Ebenso bleibt die mündliche Bestehensprüfung erhalten, die Schülerinnen und Schüler ablegen müssen, wenn sie nicht die geforderte Punktzahl erreicht haben, um das Abitur zu bestehen.
Die Neuregelung soll erstmals für Schülerinnen und Schüler gelten, die im Schuljahr 2020/21 in die Qualifikationsphase eintreten.
Die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung befindet sich zurzeit in der Verbändebeteiligung.

Datum: 2020-01-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-fuer-mehr-vergleichbarkeit-zwischen-den-laendern;
Themen: Abitur # ?, Qualifikationsphase # ?, schriftliche Abiturprüfungen # ?, Prüfungsordnung # ?, Ausbildungsordnung # ?, Neuregelung # ?, Abweichungsprüfung # ?, mündliche Bestehensprüfung # ?, Notenverbesserung # ?, Änderung # ?