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So wie von Karlsruhe verlangt, hat Nordrhein-Westfalen im WDR-Gesetz bereits den Anteil von staatlichen und staatsnahen Mitgliedern in den Gremien auf ein Drittel festgelegt.
Im Landesmediengesetz gilt diese Grenze analog für die LfM-Medienkommission.
In NRW sind Transparenz und Staatsferne wichtige Eckpfeiler der medienrechtlichen Gesetzgebung.
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Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

Datum: 2014-03-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-medienstaatssekretar-eumann-verfassungsgericht-bestatigt-die-linie-nordrhein-0;
Themen: Staatsvertreter # ?, Gremien # ?, Verfassungsgericht # ?, Urteil # ?, Linie # ?, Bundesverfassungsgericht # ?, medienrechtliche Gesetzgebung # ?, wichtige Eckpfeiler # ?, Mitglieder des Gremiums # ?, Zug # ?