1. +++ (SEM)
Für NRW-Innenminister Ralf Jäger ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz "eine peinliche Nachhilfe" für die Bundesregierung.
"Die Berliner Koalition hat dringend notwendige Reformen sehenden Auges auf die lange Bank geschoben", kritisierte Ralf Jäger in Düsseldorf.
Bereits mit seinem Hartz-IV-Urteil vom Februar 2010 habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass es zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums einer transparenten und realistischen Berechnungsgrundlage bedürfe.
Die Bundesregierung habe aber alle Hinweise ignoriert, dass das Asylbewerberleistungsgesetz diesem Anspruch nicht genügt und nicht die notwendigen Anpassungen vorgenommen.
"Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen gleichermaßen, unabhängig von der Frage ihrer Herkunft", unterstrich der NRW-Minister.
Datum: 2012-07-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/karlsruher-richter-geben-bundesregierung-eine-peinliche-nachhilfe-minister-jaeger;
Themen: peinliche Nachhilfe
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# ?, Frage der Herkunft
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# ?
2. ++ (IR)
Um kommunale Mehrbelastungen abzufedern, die sich aus der vom Gericht getroffenen Übergangsregelung zur Frage der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergeben, ist im Jahr 2014 eine pauschalierte Landeszuweisung an die Kommunen in Höhe von rund 20 Millionen Euro vorgesehen.
Eine endgültige Anpassung der Zuweisungsregelungen des FlüAG NRW soll erfolgen, sobald der Bundesgesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum im Asylbewerberleistungsrecht umgesetzt hat.
Datum: 2013-11-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kommunen-mit-asylunterkuenften-des-landes-werden-entlastet-minister-jaeger-ziel-ist;
Themen: Asylbewerberunterkunft
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3. ++ (IR)
Um kommunale Mehrbelastungen abzufedern, die sich aus der vom Gericht getroffenen Übergangsregelung zur Frage der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergeben, ist im Jahr 2014 eine pauschalierte Landeszuweisung an die Kommunen in Höhe von rund 20 Millionen Euro vorgesehen.
Eine endgültige Anpassung der Zuweisungsregelungen des FlüAG NRW soll erfolgen, sobald der Bundesgesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum im Asylbewerberleistungsrecht umgesetzt hat.
Datum: 2013-10-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-will-entlastung-fuer-kommunen-mit-landeseigenen-asylunterkuenften-minister;
Themen: Akzeptanz von Einrichtungen
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