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Durch frühzeitige Alarmierung können Brände oft rechtzeitig gelöscht oder eingedämmt werden, bevor sie größeren Schaden anrichten.
Das schützt sowohl Personen als auch Eigentum.
Moderne Rauchmelder sind leicht zu installieren und erfordern nur minimalen Wartungsaufwand.
Die Rauchwarnmeldepflicht gilt in Nordrhein-Westfalen seit April 2013 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime).
Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.

Datum: 2024-10-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/jetzt-rauchwarnmelder-checken;
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