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Das geplante neue Gesetz stärkt den Mittelstand und seine Interessenvertretungen in Kammern, Verbänden und Organisationen doppelt: In Zukunft kann die Clearingstelle bei künftigen wie bestehenden Gesetzen und Verordnungen sowie sonstigen Vorhaben und Maßnahmen, mit denen sich der Landtag befasst, im Auftrag des Wirtschafts- und Digitalministeriums Clearingverfahren durchführen.
Zudem sollen diese nicht zeitgleich mit Verbändeanhörungen stattfinden, um der Bedeutung der Belange der mittelständischen Wirtschaft besser gerecht zu werden.
Mit diesen Neuerungen kann die Landesregierung künftig noch besser auf die Praxiserfahrung und die Fachexpertise der Clearingstelle und der beteiligten Kammern, Verbände und Organisationen zurückgreifen und diese für mittelstandsfreundliche Regelungen nutzen.
So rückt die Optimierung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen noch stärker in den Fokus der Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen.
Bereits heute trägt die Clearingstelle Mittelstand zu mittelstandsfreundlichen Regelungen bei.

Datum: 2021-11-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-erweitert-kompetenzen-der-clearingstelle-mittelstand;
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